In der Sitzung des Rates am 25.05.2020 hat der Brühler Stadtrat mit der Ratsmehrheit von CDU und GRÜNEN beschlossen, in der Klage des Bürgermeisters gegen den Rat der Stadt Brühl in Berufung zu gehen. Die Festlegung der Zahl der Beigeordneten und die Verteilung der dazugehörigen Geschäftsfelder sind entscheidende Grundrechte des Stadtrates. Nur hierüber hat der Rat die Möglichkeit einen gewissen Einfluss auf die Verwaltungsabläufe zu nehmen.
Bürgermeister Freytag hatte dieses Recht in einem nicht akzeptablen Rahmen unterlaufen und beschnitten. Entgegen der Vorgabe des Rates und der nachfolgenden Weisung durch die Aufsichtsbehörde hatte er 2018 die Fachbereiche „Schule und Sport“ in sein Dezernat gezogen. Vom Rat angebotene Kompromissvorschläge wurden ignoriert. In der Vergangenheit galt es als ungeschriebenes Gesetz zwischen dem Rat und dem Bürgermeister Kompromisse zu finden und zu schließen. Diese gute, alte Tradition ignoriert Bürgermeister Freytag und reicht lieber Klage gegen den Rat ein.
Für CDU und GRÜNE ist der Schritt in die Berufung jetzt notwendig, da das Verwaltungsgericht in seinem Urteil viele Fakten unberücksichtigt lies und ausdrücklich durch die Zulassung der Berufung einer Grundsatzklärung Raum läßt. Den Rechten des Rates gegenüber dem Bürgermeister kommt nach Meinung des Gerichtes eine besondere, über den Fall hinausgehende Bedeutung zu.
Das hohe Recht des Rates, die Geschäftskreise der Beigeordneten fest zulegen, darf nicht geschmälert werden. Mit einer angestrebten gerichtlichen Anordnungsklage, die Anweisung der Aufsichtsbehörde abzulehnen, ist der Bürgermeister gescheitert. Diese Klage hat er verloren. Mit der Einreichung der Berufung, mit der das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausgesetzt ist, wäre der Bürgermeister nunmehr aufgefordert, seine juristisch fragwürdige Entscheidung rückgängig zu machen. Wir sind gespannt, wie rechtskonform der Bürgermeister handelt.
„Bürgermeister Freytag hat gezeigt, was passiert, wenn ein Bürgermeister nicht zu einer Kompromisslösung mit dem Rat bereit ist. Deshalb ist es sinnvoll, unabhängig von der Handhabung der aktuellen Situation, zu klären, welche Rechte dem Rat eigentlich obliegen oder ob ein Bürgermeister sie nach Belieben ausschalten kann.“ so Holger Köllejan, Fraktionsvorsitzender der CDU.