Im Zuge der Umgestaltung der Schulstraße im Abschnitt Kaiserstraße bis Mühlenbach ist gemäß einem Planungsentwurf vorgesehen, die bestehende Querungshilfe zu verlegen – von der Einmündung Kaiserstraße um ca. 20 Meter vor die Stichstraße zum Mehrfamilienhaus Schulstr. Nr.8. Ebenfalls ist geplant, dass an dieser Stelle der Verkehr künftig einspurig geführt wird. Die Kosten dieser Maßnahme sind mit 250.000 Euro angesetzt.
Wird hier eine neue Gefahrenstelle geschaffen?
Der vorgesehene Engpass bedeutet einen erheblichen Eingriff in den Verkehr – insbesondere dem Busverkehr. Diesen gilt es zu hinterfragen. Wird hier evtl. unnötigerweise durch einen künstlichen Engpass eine neue Gefahrenstelle geschaffen?
Die Erfahrung zeigt, dass meist noch versucht wird, eine Engstelle schnell vor dem nahenden Gegenverkehr zu passieren. Radfahrer und der motorisierte Verkehr müssen zukünftig nicht nur querende Kinder und Personen, sondern zusätzlich noch den Gegenverkehr beachten. Neu ist dann auch, dass sich Radfahrer in den fließenden, motorisierten Verkehr, ob Bus, Lkw oder Pkw vor dem „Nadelöhr“ einfädeln müssen. Natürlich gilt auch für den Radverkehr, sich künftig ebenfalls mit dem Gegenverkehr zu arrangieren.
Anders – aber wo ist der Mehrwert für querende Personen?
Die sich in der Vergangenheit bewährte und als problemlos empfundene Querungshilfe mit einer Mittelinsel sahen die Planer im Hinblick auf die Sichtachsen als nicht mehr zeitgemäß an. Deshalb sollte eine Verlegung um ca. 20 m Verbesserung bringen. Aufgrund der dortigen Fahrbahnbreite muss allerdings an dieser Stelle auf die Mittelinsel verzichtet werden. Für die CDU stellt sich die Frage, was die 250 TEU teure Maßnahme für die querenden Personen bedeutet? Wie viel mehr an Sicherheit bringt die neu gestaltete Querungshilfe den Schulkindern der Barbaraschule oder den zum Kierberger Bahnhof eilenden Bahngästen wirklich? Querende Personen erhalten nach wie vor keinen Vorrang vor den Fahrzeugen.
Schulkinder haben ein Recht auf verkehrssicheren Schulweg!
In diesem Abschnitt queren viele Kinder auf ihrem Schulweg die Straße, um z.B. von der Elternhaltestelle am Kierberger Bahnhof zur Schule zu kommen. Das Gleiche gilt für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zum Kaiserbahnhof. Ein Fußgängerüberweg würde an dieser Stelle eine erhebliche Verbesserung und verkehrssichere Querung für die zu Fuß Gehenden – besonders für unsere Grundschüler – bedeuten.
Zebrastreifen macht Schulweg sicherer
Daher hatte die CDU für die Sitzung des Rates am 25.04.2022 den Prüfantrag gestellt, alternativ in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzudenken. „Ein Fußgängerüberweg bietet den querenden Personen die größtmögliche Sicherheit, da ihnen gegenüber dem motorisierten Verkehr Vorrang eingeräumt wird. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Ebenfalls darf erwartet werden, dass die Kosten zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs niedriger ausfallen werden und zudem auch kein „Nadelöhr“ mehr an dieser Stelle entsteht.“, so der Kierberger Ratsherr Peter Kirf (CDU).
rot-grüne Ratsmehrheit lehnt Prüfauftrag „Zebrastreifen“ ab!
Diesen Prüfantrag hat die rot-grüne Ratsmehrheit einschließlich Bürgermeister Freytag in der Sitzung des Rates jedoch abgelehnt. Die Grünen begründen dies damit, mit dem Engpass primär den motorisierten Verkehr behindern zu wollen.
„Der grünen Fraktion ist eindeutig die Drangsalierung des motorisierten Verkehrs wichtiger als die Sicherheit unserer Kinder! Sollte die Verlegung der Querungshilfe mit Kosten in Höhe von 250.000 Euro mit der Begründung einer verbesserten Sichtachse möglicherweise nur ein Pseudo-Vorwand für die Schaffung einer künstlichen Verkehrsbehinderung mit allen damit verbundenen neuen Gefahren, Kosten und Belästigungen auf der Schulstraße sein?“, so Kirf.