Neue Regelungen zur Lärmsanierung lassen Bewohner an der BAB 553 hoffen

Die CDU Brühl verspricht sich durch die neue Regelung Erleichterungen für die Menschen entlang der um Brühl führenden Autobahn. Lärmschutzmaßnahmen wurden bisher auf der Grundlage der geltenden „Richtlinie zur lärmtechnischen Berechnung“ erarbeitet. Danach gab es keine Überschreitungen der Lärmgrenzen, die in den betreffenden Streckenabschnitten neue Lärmschutzanlagen gerechtfertigt hätten. Dies sehen vornehmlich die im Brühler Süden wohnenden Bürgerinnen und Bürger jedoch anders.

„Immer mehr Menschen klagen über die kontinuierliche Lärmbelästigung durch den zunehmenden Verkehr auf der in diesem Abschnitt hochliegend gebauten und teilweise über Häuser hinwegführenden Autobahn 553. Eine Neuregelung könnte jetzt möglicherweise für Erleichterungen sorgen“, so die Schwadorfer Ratsfrau Pia Regh.

Seit August 2020 sind wesentliche Änderungen bei den Regeln zur Lärmsanierung  von Bundesfernstraßen in Kraft getreten. Für Wohn-, Dorf-, Misch- und Kerngebiete  wurde bspw. der sog. lärmtechnische Auslösewert um 3 dB(A) gesenkt. Darüber  hinaus tritt am 01. März 2021 eine neue Richtlinie zur Berechnung des  Lärmschutzes an Straßen (RLS 19) in Kraft, die auch für die Lärmsanierung  anzuwenden sein wird.

 

Aufgrund der beschriebenen geänderten Regelungen könnten für Brühl insbesondere die Abschnitte in Schwadorf, Geildorf und Badorf-Eckdorf in Betracht kommen. Auch wenn im Brühler Osten überwiegend die gewerblichen Bereiche betroffen sind, sollte dieser Abschnitt aber nicht außen vor bleiben.

„Die CDU hat deshalb beantragt, Verbesserungsmöglichkeiten von vorhandenen und/ oder zusätzlichen Lärmschutzanlagen für die Autobahn A553 auf den Abschnitten in Schwadorf, Geildorf und Badorf-Eckdorf nach den 2020 in Kraft getretenen Regeln zur Lärmsanierung auf Bundesfernstraßen zu prüfen und beim zuständigen Baulastträger zu veranlassen. Auch der den Brühler Ostern betreffende Autobahnabschnitt soll diesbezüglich untersucht werden. Die Ergebnisse könnten ggf. die Möglichkeit eröffnen, einen neuen Fahrbahnbelag oder neue Lärmschutzwände in diesen Ortsteilen zu realisieren,“ so Holger Köllejan, Fraktionsvorsitzender der CDU.

Seit dem 01.01.2021 liegt die Zuständigkeit dafür bei der Autobahngesellschaft des Bundes, die die Autobahnen komplett übernommen hat.