Völlig daneben gegangen ist der unter der Vorlage Nr. 301/2021 vom 30.05.2021 eingebrachte Antrag der Koalition: „Zusätzliche städtische Flächen für Essbare Stadt“. Ein Antrag zu einer längst beschlossenen Sache, der ohne jede Not erneut gestellt wird und darüber hinaus nur für Verwirrung sorgt. Mit solchen Aktionen produzieren die Kollegen der GRÜNEN mit ihrem Koalitionspartner SPD nur eine unnötige Beschäftigungstherapie für die Verwaltung. Möglicherweise dient der Antrag aber auch dem Versuch der SPD, noch auf einen verpassten Zug aufzuspringen. Hatte 2016 der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Dr. Petran, in seiner Haushaltsrede die „Essbare Stadt“ abgelehnt als „Luxus“ und „Geldverschwendung“ bezeichnet. Sich jetzt eines längst beschlossenen Vorgangs aus der CDU/GRÜNEN Ratsperiode zu bedienen, um in der Bürgerschaft bei einem Thema, dass inzwischen „on vogue“ geworden ist, zu punkten, ist eine scheinheilige Aktion und soll die Leute wohl hinters Licht führen.
„Den Kollegen der Rot-Grünen Koalition ist wohl entgangen, dass die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage Nr. 258/2021 vom 20.05.2021 – sie wurde zuvor einstimmig beschlossen – zur „Essbaren Stadt“ sehr dezidiert die Rahmenbedingen dargelegt hat. Nicht die Stadt oder AöR stelle Flächen zur Verfügung, sondern Einzelinitiativen oder Interessengemeinschaften suchen nach geeigneten Flächen. AöR und städtische Liegenschaftsverwaltung prüfen sodann, ob ein vorgeschlagenes Grundstück für eine solche Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann. Der weitere Antrag mit der Beauftragung des Bürgermeisters für den Teilaspekt „Essbare Stadt“ Flächen zur Verfügung zu stellen, hätte so in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Klima (AfBUK) am 17.06.2021 nicht in die Abstimmung kommen, geschweige denn mit der Mehrheit von SPD/GRÜNEN und Linke/Piraten verabschiedet werden dürfen. Der Verwaltung obliegt es nun, diesen Widerspruch aufzuklären“ so Dr. Rudolf Fiedler, Sprecher der CDU im AfBUK.
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Die CDU Brühl steht uneingeschränkt zu dem damals einstimmig beschlossenen CDU/GRÜNEN-Antrag Nr.496 aus 2016, „Einführung eines ökologischen Grünflächenmanagement“. Er sieht u.a. die Anpflanzung von essbaren Pflanzen (insbesondere gebietsheimische Arten und alte Kultursorten) an geeigneten Standorten wie öffentliche Streuobstwiesen, öffentlich zugängliche Gemeinschaftsgärten sowie Fassadenbegrünung vor. Die dabei seinerzeit im Antrag übernommene Begrifflichkeit „Essbare Stadt“ geht zurück auf eine Initiative der Stadt Andernach, die bereits seit 2009 öffentliche Flächen gärtnerisch nutzt.
Zur Einführung eines ökologischen Grünflächen Management sowie die Bereitstellung eines Konzeptes zur Entwicklung einer essbaren Stadt, besteht großer Zuspruch, ob aus der Bürgerschaft, der Politik über alle Parteien, der Verwaltung sowie der AöR. Seit dem einstimmigen Antrag aus 2016 sind nach Darstellung der Verwaltung bereits vielfältige Möglichkeiten genutzt worden. U.a. zählt dazu auch die Möglichkeit in Brühl Obst zu ernten. Es sind verschiedene Flächen als Obstwiesen angelegt, deren Früchte von Jedermann geerntet und verzehrt werden können. Zur „Essbaren Stadt“ haben bereits einige Dorf- und Ortsgemeinschaften private Initiativen zur Bepflanzung, Pflege und Betreuung entsprechender Flächen organisiert